Unser Gestüt ist als EU-Besamungsstation anerkannt.
Die Stutenbesitzer, die unsere Leistungen in Anspruch nehmen, erkennen die folgenden Bedingungen ebenso als verbindlich an, wie die Deck- u. Besamungsbedingungen des Oldenburger Verbandes.
Unsere Hengste stehen mit Frisch- und/oder TG-Sperma zur Verfügung. Falls ein Hengst aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit...) nicht zur Verfügung steht, kann, wenn möglich, TG-Sperma eingesetzt oder auf Wunsch des Kunden ein anderer Hengst unserer Station genutzt werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung oder Teilrückzahlung des Deckgeldes besteht nicht.
In den Monaten April bis Juli stehen von den Hengsten je nach Frequentierung zwei Samenportionen pro Rosse zur Verfügung.
Die Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison bei uns (nicht beim Tierarzt!) einzureichen.
Samenbestellungen werden täglich von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr entgegengenommen. Für den Versand am gleichen Tag werden Samenbestellungen nur telefonisch (0 54 32 - 80 38 810) oder per Telefax (0 54 32 - 80 38 88) bis 10.00 Uhr, samstags und sonntags bis 9.00 Uhr, angenommen (Bestellungen aus dem Ausland generell bis 9.00 Uhr). Sonntags nur Abholung.
Die Bestellung muss folgende Angaben enthalten:
Liegen diese Angaben nicht vollständig vor, ist ein Samenversand leider nicht möglich.
Reklamationen (Samen, Versand) sind generell nur schriftlich bis zum Ankuftstag 12.00 Uhr möglich. Die Deckstation haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Das Deckgeld ist anlässlich der ersten Samenbestellung fällig. Die Durchführung von nachfolgenden Samenbestellungen ist von der vorherigen Zahlung des Deckgeldes abhängig. Die Decktaxen und Pensionsgelder sind Endpreise incl. Mehrwertsteuer.
Die Kosten für den Samenversand gehen zu Lasten des Stutenbesitzers. Sie werden diesem von der Versandfirma unmittelbar in Rechnung gestellt (Inlandversandkosten Mo-Fr € 25,00, Sa € 98,50). Sonderkurierfahrten (Flughafen, ICE etc.) werden nach Aufwand gesondert berechnet.
Für den Versand ins Ausland gilt:
Container müssen ausreichend frankiert zurückgesandt werden, andernfalls werden diese in Rechnung gestellt.
Unterbringung der Stuten erfolgt ausschließlich bei Tierärzten der Station. Wenn Stuten beim Tierarzt eingestellt werden, gelten die Einstellgebühren des Tierarztes. Der Stuteneigentümer erklärt sich damit einverstanden, dass ein Tierarzt zu seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern es der Hengsthalter für zweckdienlich hält. Die Unterstellung erfolgt auf Gefahr des Eigentümers.
Tierärztliche Untersuchungen der Stuten durch unsere Stationstierärzte sind nach Vereinbarung, jedoch grundsätzlich Montag, Mittwoch, Freitag ebenfalls nach Vereinbarung in Benstrup möglich. Die Kosten dafür trägt der Stutenbesitzer.
Von güsten Stuten, ausgenommen Maiden- und Fohlenstuten, sind Tupferproben erforderlich.
Für Stuten, die im Jahr 2009 nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben, wird in der Zeit bis zum 31.03.2010 kein Deckgeld in Rechnung gestellt. Voraussetzung dafür ist die Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung über Nichtträchtigkeit bis zum 1. Dezember 2009 und den Nachweis der Bezahlung der Deckgeldrechnung in 2009.
Ab 01.04.2010 wird für solche Stuten das halbe bezahlte Deckgeld des Vorjahres auf die neue Decktaxe angerechnet. Stuten, die nach dem 01.07. des jeweiligen Jahres erstmalig besamt und nicht tragend geworden sind, erhalten im Folgejahr volle Deckgeldfreiheit (in der jeweiligen Preisklasse). Voraussetzung ist in jedem der vorliegenden Fälle die Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung über Nichtträchtigkeit bis spätestens zum 01.12. Liegt diese Bescheinigung bis dahin nicht vor, ist eine Anrechnung leider nicht mehr möglich.
Öffnungszeiten an Werktagen: 07.00 - 17.00 Uhr · Samstag, Sonn- und Feiertage: 09.00 - 12.00 Uhr
Decksaison: Januar bis 31. Juli