Unser Gestüt, die Pferdebesamungsstation Gestüt Sprehe GmbH (im Folgenden: Gestüt Sprehe GmbH), ist als EU-Besamungsstation (D-KBP-083-EWG) anerkannt.
Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten, soweit nachfolgend nichts anders beschrieben wird, ausschließlich für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen uns, der Gestüt Sprehe GmbH und unseren Kunden. Sie gelten sowohl für laufende als auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen. Die Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn nicht explizit auf sie Bezug genommen wird. Sie sind abrufbar unter http//www.gestuet-sprehe.de/de/agb.
Anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir – ausgenommene unserer ausdrücklichen Zustimmung zumindest in Textform - nicht an. Die ausschließliche Geltung dieser Geschäftsbedingungen gilt auch für den Fall, dass wir in Kenntnis abweichend lautender Allgemeiner Geschäftsbedingungen gleichwohl unsere Leistungen dem Kunden gegenüber vorbehaltlos erbringen sollten.
Wir weisen unsere Kunden ausdrücklich auf die Geltung der Zuchtverbandsordnung (ZVO) in ihrer jeweils gültigen Fassung, kostenlos einseh- und abrufbar auf der Internetseite der Deutschen Reiterlichen Vereinigung F.N. unter:
https://www.pferd-aktuell.de/pferdezucht/zuchtverbandsordnung hin.
Sie können zudem jederzeit an unserem Geschäftssitz eingesehen werden. Zudem weisen wir darauf hin, dass der Deckeinsatz der Junghengste des Gestüts Sprehe GmbH vor vollständiger und erfolgreicher Ablegung der jeweiligen Leistungsprüfung stets auf Risiko des Kunden erfolgt, da eine Zuchtzulassung des jeweiligen Hengstes unvorhersehbar ist, wenngleich jener bereits gekört und vorläufig zur Zucht zugelassen sein sollte. Hinsicht[1]lich der jeweils aktuellen Informationen und Bestimmungen - einseh- und abrufbar unter https://www.hengstleistungspruefung.de/ - verweisen wir auf die dortigen Angaben. Auch jene können jederzeit an unserem Geschäftssitz eingesehen werden.
1. Die Hengste stehen mit Frisch- und / oder Tiefgefriersperma (TG-Sperma) zur Verfügung. Falls ein Hengst aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit etc.) mit Frischsperma nicht zur Verfügung steht, kann, wenn vorrätig, TG-Sperma eingesetzt oder auf Wunsch des Kunden auch ein anderer Hengst der Station gegen Aufpreis, sofern die Decktaxe des alternativ gewählten Hengstes höher liegt, genutzt werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung oder Teilrückzahlung der Decktaxe besteht nicht. In den Monaten April bis Juli stehen von den Hengsten je nach Frequentierung pro Rosse grundsätzlich zwei Samenportionen zur Verfügung. Bei stark frequentierten Hengsten behält sich die Gestüt Sprehe GmbH das Recht vor, die Samenabgabe pro Rosse und Stute zu begrenzen.
2. Die Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison bei der Pferdebesamungsstation Gestüt Sprehe GmbH (nicht beim Tierarzt!) einzureichen, um die Bedeckung rechtzeitig dem zuständigen Zuchtverband melden zu können. Wir weisen darauf hin, dass eine Ausstellung des Deckscheins sowie dessen Weiterleitung erst nach vollständiger Begleichung des Deckgeldes erfolgt.
3. Samenbestellungen werden täglich von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr entgegengenommen. Für den Versand am gleichen Tag werden Samenbestellungen telefonisch (05432 - 80 38811) oder per Telefax (05432- 8038840) oder im Online-Samenbestellformular bis 09.00 Uhr, samstags und sonntags bis 9.00 Uhr, angenommen (Bestellungen aus dem Ausland generell bis 9:00 Uhr). Wir bitten Sie, für die Bestellung ausschließlich auf diese drei Optionen zurückzugreifen und können nur dann eine Bearbeitung garantieren.
Der Samenversand per Nachtexpress (Night Star Express) ist von Montag bis Samstag möglich. Daraus resultiert eine Zustellung des Samens von Dienstag bis Sonntag grundsätzlich jeweils am Folgetag der Bestellung bis spätestens 8.00 Uhr. Der Samenversand am Samstag und an Feiertagen wird mit Mehrkosten berechnet. Gegen Aufpreis ist auch der Versand per ICE möglich. Der Samenversand mit Hippoexpress erfolgt ausschließ[1]lich in die von der Firma Hippoexpress bedienten Liefergebiete täglich. Die Liefergebiete/Lieferbedingungen finden sich einseh- und abrufbar unter: https://www.hippoxpress.be/de/liefermoeglichkeiten.
Für Hengste, die nicht auf dem Gestüt Sprehe in 49624 Löningen stationiert sind, können höhere Versandkosten anfallen.
Der Auslandsversand außerhalb des Hippoexpress-Netzwerks ist von Montag bis Donnerstag möglich. Zudem können jene jederzeit an unserem Geschäftssitz erfragt und eingesehen werden. Für jeden Versand fallen zusätzliche Versandkosten an, deren Art und Höhe sich der hierfür gültigen Preisliste entnehmen lassen, die am Geschäftssitz der Gestüt Sprehe GmbH ausliegt. Die Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden und werden gesondert berechnet.
Als zusätzlichen Service bietet das Gestüt Sprehe einen eigenen entgeltlichen Bringservice an. Die für den Bringservice anfallenden zusätzlichen Kosten sind dem Katalog zu entnehmen oder zu erfragen. Eine persönliche Abholung der Bestellung am Geschäftssitz der Gestüt Sprehe GmbH in Löningen-Benstrup ist täglich möglich.
Für jede Samenlieferung ins Ausland ist von dem Hengsthalter ein amtstierärztliches Attest, zu beantragen, die Kosten dafür trägt der Kunde und diese werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
4. Jede Bestellung muss folgende Angaben enthalten:
• Name und Anschrift des Züchters/Bestellers einschließlich Telefon/Fax Nummer
• vollständige Versandanschrift
• Angaben zum besamenden Tierarzt
• Angaben zur Stute (Name, Abstammung, Lebensnummer, Alter)
• Ihre Mitgliedsnummer beim Zuchtverband (soweit vorhanden)
• Die Angabe bei welchem Zuchtverband die Besamung gemeldet werden soll
• den/die gewünschten Hengst(e)
• Embryonentransfer, falls beabsichtigt
Liegen diese Angaben nicht vollständig vor, erfolgt weder eine Auftragsbestätigung noch eine Annahme der Bestellung, geschweige denn eine Samenabgabe.
Ein beabsichtigter Embryotransfer muss mit jeder Bestellung angemeldet werden. Beim Embryotransfer ist die Decktaxe für den bestellten Samen zu zahlen und ist danach für jeden gespülten Embryo erneut zu entrichten. Bei mehreren erfolgreichen Spülungen ist ein Nachlass auf Anfrage nicht ausgeschlossen, bedarf jedoch der gesonderten Vereinbarung mit der Gestüt Sprehe GmbH. Ein Rechtsanspruch auf einen Rabatt ist damit nicht verbunden. Die Embryospülungen müssen vom Kunden dokumentiert werden. Die Spülprotokolle müssen bis zum 1.10. der jeweiligen Decksaison der Gestüt Sprehe GmbH übermittelt werden. Die Spülprotokolle haben eine Aufstellung aller durchgeführten Spülungen - auch wenn kein Embryo gewonnen wurde - sowie die Angabe der Empfängerstuten zu enthalten.
5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Samens geht mit der Übergabe desselben an den Kunden bzw. eine von jenem zur Übernahme bestimmten Person und im Falle des Versands durch ein Transportunternehmen mit Übergabe an das Transportunternehmen über. Reklamationen sind unverzüglich aufgrund begrenzter Haltbarkeit / Verfügbarkeit bis 12.00 Uhr des Übergabetages bei der Gestüt Sprehe GmbH anzuzeigen.
6. Unternehmer müssen der Gestüt Sprehe GmbH offensichtliche Mängel des gelieferten Samens innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung bzw. Mitteilung. Für Kaufleute gilt § 377 HGB.
7. Bei Verbrauchern behält sich die Gestüt Sprehe GmbH das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen und vorbehaltlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Unternehmern behält sich die Pferdebesamungsstation Gestüt Sprehe GmbH das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen und vorbehaltlosen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
8. Die Gestüt Sprehe GmbH haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Personenschäden betroffen sind, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung der Gestüt Sprehe GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Er gilt ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Gestüt Sprehe GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
9. Das vom Kunden zu entrichtende Deckgeld (Decktaxe) eines im Frischsameneinsatz angebotenen Hengstes teilt sich in eine Besamungs- und eine Trächtigkeitstaxe. Mit der ersten Samenbestellung wird die Zahlung der Besamungstaxe in jedem Fall fällig. Es besteht kein Anspruch auf Gutschriften oder Rabatte bei der Besamungstaxe. Die Preise sind für den jeweiligen Hengst im Katalog oder auf unsere Homepage ersichtlich. Das restliche Deckgeld (Decktaxe), die so genannte Trächtigkeitstaxe, wird im Falle einer Trächtigkeit 45 Tage nach der letzten Besamung fällig. Als Zahlungsoptionen bieten wir den Kauf auf Rechnung oder Vorkasse an. Sollte die Besamungstaxe nicht umgehend bezahlt werden, behält sich die Gestüt Sprehe GmbH vor, keinen weiteren Samen mehr abzugeben. Für Stuten, die nicht tragend geworden sind, ist eine Bescheinigung des behandelnden Tierarztes spätestens 45 Tage nach der letzten Besamung an die Gestüt Sprehe GmbH, Neuekamp 1, 49624 Löningen, Telefax +49 5432 803888 oder per E-Mail: pferde@sprehe.de in Textform unaufgefordert zu übermitteln.
Bei Nichtvorliegen eines sich spätestens auf den 45. Tag nach der letzten Besamung beziehenden tierärztlichen Nachweises der Nicht-Trächtigkeit wird die Trächtigkeitstaxe gleichwohl fällig. Dies gilt auch, wenn für einen späteren Zeitpunkt die Nicht-Trächtigkeit nachgewiesen wird.
Pro Stute wird Sperma für maximal drei Rossen geliefert. Wenn die Stute nach drei Rossen noch nicht tragend ist, muss zu einem anderen Hengst gewechselt werden. Hierfür ist keine erneute Anzahlung zur leisten, sofern für den alternativ gewählten Hengst dieselbe Besamungstaxe der Höhe nach ausgewiesen ist. Falls die Besamungstaxe des alternativ gewählten Hengstes höher liegt, ist der Differenzbetrag zur ursprünglich gewählten Besamungstaxe nachzuentrichten. Sollte sich der Kunde für einen Hengst mit einer niedrigeren Besamungstaxe entscheiden, findet keine Rückerstattung des Differenzbetrages statt. Sämtliche Decktaxen und Versandkosten verstehen sich als Netto-Preise und damit zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer am Lieferort. In Deutschland für Deckgelder 7 %, für Transportkosten 19 % und im Falle der Versendung durch die Gestüt Sprehe GmbH die geltende Umsatzsteuer im Bestimmungsland.
Entrichtet der Kunde bereits bei der Bestellung das gesamte aus Besamungs- und Trächtigkeitstaxe bestehende Deckgeld (Decktaxe), erhält er 10% Rabatt auf die Decktaxe. Sollte aus dieser Bedeckung keine Trächtigkeit resultieren, wird dem Kunden der Betrag des tatsächlich gezahlten Deckgeldes abzüglich der Besamungstaxe für die nachfolgende Saison gutgeschrieben. In Sonderfällen, wie bei Belegung mehrerer Stuten in einer Saison, S-erfolgreichen Sportstuten, Hengstmüttern, Siegerstuten etc., ist ein Rabatt auf die Trächtigkeitstaxe ggfs. möglich, bedarf jedoch der individuellen Absprachen mit den Außendienstmitarbeitern der Gestüts Sprehe GmbH. Ein Rechtsanspruch auf einen Rabatt ist damit nicht verbunden.
Im Falle der Bestellung außerhalb Deutschlands ist die komplette Decktaxe in jedem Fall durch den Kunden in Vorkasse zu leisten, andernfalls erfolgt kein Versand. Im Falle von Nichtträchtigkeit wird bei Vorlage eines tierärztlichen Attests bis zum 45. Tag nach der letzten Besamung die Trächtigkeitstaxe erstattet.
10. Tiefgefriersperma (TG-Samen)
Von allen Hengsten unserer Pferdebesamungsstation ist zusätzlich zum Frischsamen auch Tiefgefriersperma (TG) erhältlich. Darüber hinaus bieten wir eine Vielzahl weiterer Hengste im TG-Samen an.
In Abweichung zum Frischsamen wird die vollständige Decktaxe bei einer Bestellung von TG-Samen pro Besamungsdosis abgerechnet, ohne dass insoweit zwischen Besamungs- und Trächtigkeitstaxe differenziert wird. Die vollständige Decktaxe ist nach Bestellung und Erhalt unserer Rechnung per Vorkasse zur Bezahlung fällig und unverzüglich zu bezahlen. Ein Decktaxensplitting ist ausgeschlossen. TG-Sperma ist nur für den Einsatz in der künstlichen Besamung oder für den Embryotransfer vorgesehen. Die Verwendung des Samens für andere Be[1]fruchtungsvorgänge wie z.B. ICSI (Intracytoplasmatische Spermieninjektion) ist nur nach vorheriger Absprache zu dann individuell festzulegenden Konditionen möglich.
Für den Versand ins Ausland gilt zusätzlich:
• bei Lieferungen ins Ausland können zusätzliche Zollkosten anfallen.
• Für den Samenversand ins Ausland ist vom Hengsthalter ein amtstierärztliches Attest zu beantragen. Die Kosten dafür trägt der Kunde und diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
• Die zur Lieferung verwendeten Container sind ausreichend frankiert zurück zu senden, anderenfalls werden diese dem Kunden und Empfänger der Ware nachträglich in Höhe des Materialwertes derselben in Rechnung gestellt.
11. Die Unterbringung von Stuten erfolgt ausschließlich bei Vertragstierärzten der Gestüt Sprehe GmbH. Wenn Stuten beim Tierarzt eingestellt werden, können insoweit gesonderte Einstellgebühren beim jeweiligen Tierarzt anfallen. Diese richten sich nach dem jeweiligen Vertragsverhält[1]nis zwischen dem Tierarzt und dem Kunden. Die Unterstellung erfolgt auf Gefahr des Eigentümers. Durch die Unterbringung der Stute wird ein Verwahrvertrag zwischen dem Kunden und der Gestüt Sprehe GmbH nicht begründet.
Tierärztliche Untersuchungen der Stuten durch die Stationstierärzte sind nach Vereinbarung, jedoch grundsätzlich Montag, Mittwoch, Freitag ebenfalls nach Vereinbarung in Benstrup möglich. Die Kosten dafür trägt der Kunde.
Von güsten Stuten, ausgenommen Maiden-Fohlenstuten, sind vorab Tupferproben erforderlich.
12. Sondervereinbarungen gelten nur, wenn diese schriftlich fixiert sind. Für alle Rechte und Pflichten aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis kommt ausschließlich und ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Regelungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG: Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980) zur Anwendung.
Öffnungszeiten an Werktagen: 7.00 bis 18.00 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertage: 8.00 bis 12.00 Uhr
Decksaison: Januar bis August 2023
13. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz der Gestüt Sprehe GmbH zuständig ist. Die Gestüt Sprehe GmbH ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
14. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist